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Eine Einschränkung des Kündigungsschutzes ...

... hätte kaum positive Beschäftigungseffekte.

Zum diesem Schluss kommt eine Untersuchung des WSI der Hans-Böckler-Stiftung.
Das Arbeitsrecht gilt als wichtiger Stabilitätsfaktor "Wer den Kündigungsschutz einschränkt, setzt diese Stabilität auf's Spiel, ohen viel dafür zu bekommen.", so die Wissenschaftliche Direktorin des WSI Heide Pfarr.

"Forschungsprojekte des WSI und an Hochschulen bestätigen das. Sie haben auf breiter empirischer Basis untersucht, wie sich der Kündigungsschutz auswirkt:

-Wenn Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse beenden, läuft das für sie zumeist relativ konfliktarm und ohne hohe Kosten ab. Vom Arbeitgeber Gekündigte klagen nur selten: 2000 lag die Klagequote bei elf, 2007 bei zwölf Prozent.

-Auch Abfindungen fließen nicht sehr häufig: Insgesamt nur zehn Prozent aller Personen, deren Arbeitsverhältnis endete, bekamen eine Abfindung. Unter allen vom Arbeitgeber Gekündigten waren es lediglich 16 Prozent.

-Personaler haben mit dem Kündigungsschutz weniger Probleme, als Kritiker und manche standardisierte Umfrage nahe legen, ergab eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Universität Hamburg. Für über 90 Prozent der Befragten spielt die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eine wichtige Rolle. Weniger als ein Drittel der Personaler sieht das Arbeitsrecht als wichtiges Kriterium. Daher hatten auch nur gut 16 Prozent der Befragten in den drei Jahren vor der Befragung auf Neueinstellungen verzichtet. 14 Prozent hatten sie zeitlich verschoben."

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