Oh du fröhliche, oh du selige ...
... Weihnachtszeit. (3/3)
Weihnachtfeiern bilden meist einen lockeren Rahmen, in dem die Mitarbeiter (aber auch Vorgesetzte) u. U. "mal so richtig aus sich heraus gehen".
Das birgt für beide Seiten (Unternehmer/Vorgesetzte und Mitarbeiter) auch einige Gefahren.
Meist geschieht zu fortgeschrittener Stunde, dass ein Gespräch abgleitet und Mitarbeiter Ihren Vorgesetzten sagen, was sie schon lange bedrückt. Hier gilt: Beleidigungen können arbeitsrechtliche Folgen haben.
Auch wiederholtes Duzen des Vorgesetzten kann (wenn es nicht gewollt ist) zur Abmahnung führen.
Vorgesetzte sind gut beraten, wenn Sie während einer Betriebsfeier die Augen offen halten, Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind Vorgesetzte gehalten, unsittliches Verhalten Ihrer Mitarbeiter zu verhindern. Das heißt, wenn eine Kollegin "begrapscht" wird, kann das nicht nur für den Mitarbeiter unangenehme Folgen haben.
Grundsätzlich gilt für alle Beteiligten: Eine Weihnachtsfeier (sowie jedes andere Betriebsfest) ist eine betrieblich bedingte Veranstaltung und es gelten alle Regeln, die auch sonst im Umgang miteinander gelten.
Und nun viel Spaß bei Ihrer Weihnachtsfeier!
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