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Weiterbildung kann gefördert werden ...

... wenn Unternehmen an- und ungelernte Arbeitnehmer weiterbilden, können diese Kosten unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Das Sonderprogramm WeGebAU der Bundesagentur für Arbeit finanziert die Weiterbildung für Arbeitnehmer, die
- keinen Berufsabschluss haben
- über einen Berufsabschluss verfügen, diesen Beruf aber mehr als vier Jahre nicht mehr ausgeübt haben.

Die zweite Gruppe, die gefördert werden kann sind ältere Arbeitnehmer, wenn sie

- bei Beginn der Teilnahme das 50. Lebensjahr überschritten haben,
- für die Zeit der Weiterbildung weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt haben und für die Weiterbildung freigestellt wurden,
- in einem Betrieb mit bis zu 100 Arbeitnehmern beschäftigt sind.

Welche Weiterbildungen gefördert werden und wie die Förderung beantragt werden muss lesen Sie hier
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