Tausche Freizeit gegen Weiterbildung
Als vor ein paar Tagen vom DIHK gefordert wurde, dass Arbeitnehmer mehr Ferien- und Freizeit in Weiterbildung investieren sollen, ging ein Aufschrei durch die Boulevardpresse. Aber nicht nur dort wurde das Ansinnen mit Kopfschütteln zu Kenntnis genommen. Dabei ist die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Weiterbildungskosten durch den Einsatz von Freizeit für die Weiterbildung längst gang und gäbe.
Warum auch nicht?
Wer sich fachlich fit hält, - kann höhere Ansprüche an das Gehalt und ggf. an den Arbeitgeber stellen.
- muss nicht vor jeder Veränderung Angst haben.
- hat beruflich einen größeren Aktionsradius.
Wer die Kooperation mit seinem Arbeitgeber nutzt (er zahlt die Weiterbildung, der Arbeitnehmer investiert Freizeit) qualifiziert sich nicht nur für den aktuellen Job sondern auch für zukünftige Herausforderungen. Insofern hat dies durchaus synergetische Effekte.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Beteiligung der Arbeitnehmer an den Weiterbildungskosten untersucht und ist u. a. zu dem Ergebnis gelangt, dass von 138 Stunden Weiterbildung/Arbeitnehmer jährlich, etwa 133 Stunden in der Freizeit (unbezahlte Überstunden etc.) absolviert wurden.
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