Tragen Sie nicht zu dick auf...
...wenn Sie im Bewerbungsgespräch über Ihre bisherige Arbeit interviewt werden. Wer sich bei der Vorstellung
vielleicht noch einen Vorteil damit verschafft, wird spätestens im Arbeitsalltag von den Kollegen als "Hochstapler"
entlarvt.
Wenn man Ihnen eine Arbeit überträgt, die dem Niveau entspricht, das Sie "vorgegaukelt" haben, wird Ihnen niemand mehr zur Seite stehen,
wenn es dann doch nicht so läuft.
Aber das ist nicht das Entscheidende dabei, Vorgesetzte wollen nicht so gern ein "Kuckucksei im Nest" haben.
Ein Neuzugang muss sich schnell und reibungslos in bestehende Gruppen oder Teams einfügen lassen. Wenn dem
Qualifikationsmängel entgegenstehen, wird die Probezeit in den wenigsten Fällen überstanden.
Außerdem bemerken Profis schnell, wenn zu dick aufgetrgen wid. Meist entlarven Sie den "Märchenerzähler" noch
im Vorstellungsgespräch durch geschicktes Nachfragen oder durch Fachfragen.
Bleiben Sie ehrlich und authentisch. Erläutern Sie genau was Sie im letzten Job gemacht haben. Verzichten Sie
soweit als möglich auf alle hochtrabenden Etiketten (z. B. "Financial Manager", wenn Sie zuvor in der Buchhaltung
eines Kleinunternehmens beschäftigt waren). Sagen Sie stattdessen, was Sie an Kompetenzen und Qualifikationen
für die angestrebte Stelle mitbringen und welche Erfahrungen Sie aus der alten Stelle dafür mitbringen.
Ehrlichkeit und Offenheit im Bewerbungsgespräch bringt oft mehr als Worthülsen und Etikettenschwindel.
Bedenken Sie:
Auch Sie wollen ehrliche Auskünfte über die zukünftige Stellung.
Wenn Sie die Stelle auf Grund aufgebauschter Selbstdarstellung bekommen sollten, müssen Sie vielleicht
lange eine Rolle spielen, die eine Nummer zu groß ist.
Wenn Sie der Rolle nicht gerecht werden, leidet ihr Selbstbewußtsein und Ihre Motivation darunter.
Wenn Sie für Bewerbungen keine geeigneten Stellenanzeigen ...
... in den einschlägigen Tages- oder Wochenzeitungen finden, bedeutet dies noch lange nicht, dass es keine
Möglichkeiten gibt sich zu bewerben.
Häufig inserieren Klein- und Mittelunternehmen nicht; Großunternehmen brauchen immer mal wieder gute Mitarbeiter
und greifen gerne auch mal auf Bewerbungen zurück, die nicht auf eine Stellenanzeige eingegangen sind.
Unter einer Initiativbewerbung
wird verstanden, dass Sie als Bewerber aktiv werden und dass sich die Bewerbung nicht auf eine Stellenanzeige
bezieht. Anders als bei der Blindbewerbung setzt die Initiativbewerbung voraus, dass Sie sich
Informationen beschaffen.
Im ersten Schritt sollten Sie sich Klarheit darüber verschaffen in welcher Branche, welcher Unternehmensgröße oder welcher
Unternehmensform Sie am liebsten arbeiten würden. Überlegen Sie auch vorher, ob Sie einen Ortswechsel vornehmen
wollen.
Wenn Sie diese Überlegungen abgeschlossen haben, dann geht es zum nächsten Schritt, zur Suche nach einem
passenden Unternehmen. Hierbei orientieren Sie sich am besten an Branchenführern, Branchenbüchern etc.. Sie
können dabei auch das Internet nutzen. Hier finden Sie ggf. auch passende Unternehmen in Ihrem Umfeld.
Haben Sie entsprechende Unternehmen gefunden, müssen Sie im dritten Schritt noch mehr Informationen über
das einzelne Unternehmen sammeln. Auch hierfür ist das Internet gut zu nutzen. Versuchen Sie möglichst viel über
das Unternehmen herauszufinden: Was produziert das Unternehmen genau? Wie sind die Vertriebswege? Wie ist das Unternehmen
am Markt aufgestellt? Gehört es zu einem Konzern oder ist es ein selbständig agierendes Unternehmen? Gibt es
Ansprechpartner für Ihre Bewerbung? (Dies herauszufinden ist sher wichtig!!!) Gibt es eine Personalentwicklung? usw.
Welche Informationen Sie sich beschaffen, hängt auch davon ab, welche Stelle Sie anstreben. Sie wissen, als
Fachmann oder Fachfrau, am besten, was Sie wissen müssen um Entscheidungen treffen zu können.
Wenn Sie diese Informationen zusammen haben, dann kommt Schritt vier: Sie erstellen nun ein Angebotsprofil
d.h., Sie bieten ihre beruflichen Fähigkeiten und Fertigkeiten auf dem Markt an. Listen Sie dazu zunächst
ihre positiven und negativen Seiten, ihre Stärken und Schwächen auf. Leiten Sie daraus ein Angebotsprofil ab.
Nun erstellen Sie, quasi als Spiegelbild, dazu ein Anforderungsprofil. Versetzen Sie sich dazu in
die Situation eines Personalleiters, der eine Stelle zu vergeben hat. Welche Anforderungen würde das Unternehmen X
an einen Bewerber für die Stelle Y in der Fachabteilung Z stellen? Vergleichen Sie dann Ihr Angebotsprofil mit
dem (erdachten) Anforderungsprofil und stellen Sie die Übereinstimmungen und Differenzen fest. (Diese Übung ist im übrigen auch
gut geeignet, wenn Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben. So können Sie sich leicht in das Gegenüber
bei dem Bewerbungsschreiben und im Bewerbungsgespräch hineinversetzen.)Überlegen Sie, wie Sie die Differenzen ausgleichen können. Haben Sie sich selbst zu schlecht dargestellt?
Können Sie etwas anderes anbieten, das im Anforderungsprofil nicht auftaucht? usw..
Ist dies erledigt, geht es im nächsten Schritt an das Abfassen des Bewerbungsschreibens. Sie haben nun die Wahl,
ob Sie eine Kurzbewerbung oder eine komplette Bewerbungsmappe abgeben. Da es sich um eine Initiativbewerbung
handelt, empfiehlt es sich, zunächst eine Kurzbewerbung abzugeben. Erstens hält dies die Kosten für Ihre Bewerbungsinitiative
in Grenzen, zweitens belastet es den Empfänger nicht mit unnötigem Ballast und Sie zeigen damit auch, dass
Sie die knappen Zeitressourcen des Gegenübers respektieren.
Eine Kurzbewerbung besteht aus dem Bewerbungsschreiben, dem tabellarischen Lebenslauf und der sog. "dritten Seite"
(Diesen Begriff haben die Autoren Hesse/Schrader geprägt). Die "dritte Seite" gibt Ihnen die Möglichkeit ausführlich auf Ihre Kompetenzen,
speziellen Qualifikationen und sonstigen Fähigkeiten und Fertigkeiten einzugehen. Wie der Name schon sagt,
besteht sie aus genau einer DIN A 4 Seite. Wählen Sie eine interessante, zum Lesen animierende Überschrift,
fassen Sie sich kurz und stellen Sie prägnant das Wesentliche dar. Beenden Sie die "dritte Seite" mit Datum, Ort
und Unterschrift. Im Bewerbungsschreiben, gehen Sie auf ihre Motivation für die Initiativbewerbung ein, stellen Sie
kurz dar weshalb Sie einen neuen Aufgabenbereich suchen, wie Sie auf das Unternehmen gestoßen sind und vor
allem, wie Sie das Unternehmen "bereichern". Tragen Sie dabei nicht zu dick auf, sondern zeigen Sie, dass
Sie eine Bereicherung darstellen und dass Sie sich gut in die Struktur des Unternehmens einpassen würden.
Bei einer Blindbewerbung gehen Sie wie bei einer Initiativbewerbung vor, allerdings haben Sie hier lediglich die Adresse eines
Unternehmens und keine weiteren Informationen, i.d.R. nicht mal einen Ansprechpartner. Blindbewerbungen können
deshalb u. U. leicht "untergehen".<< zurück
Nehmen Sie ihren beruflichen Erfolg ernst! Eine Initiativbewerbung ist dafür gut geeignet.
Die "Dritte Seite" ...
...(nach Hesse/Schrader) kann Ihrer Bewerbung den richtigen Drive geben. Wenn Sie sich entschließen Ihrer Bewerbung
eine "Dritte Seite" hinzuzufügen, dann müssen Sie sehr genau überlegen, was Sie dem Personalentscheider mitteilen wollen,
das Ihre Chancen erhöhen könnte. Die "Dritte Seite" ist ein Eye-Catcher und sollte keine bloße Wiederholung aus dem
Anschreiben sein.
Die "Dritte Seite" dient dazu Ihre Persönlichkeit und Ihre beruflichen Stärken eindrucksvoll zu unterstreichen.
Sie wird (wie der Name sagt) nach dem Deckblatt und dem Lebenslauf untergebracht. Normalerweise wird hier keine weitere
Seite erwartet, weshalb die Chance, dass diese Seite die Neugier des Entscheiders weckt relativ hoch ist.
Greifen Sie auf der "dritten Seite" zentrale Aussagen aus Anschreiben und Lebenslauf auf und verdeutlichen Sie diese.
Insbesonder können Sie hier auch Ihre persönlichen Eigenschaften und Stärken hervorheben oder wichtige Erfahrungen aus
Ihrem bisherigen Werdegang in Bezug zu der Stelle, auf die Sie sich bewerben, formulieren.
Die "Dritte Seite" sollte kurz und knackig formuliert sein und Optimismus und Tatkräftigkeit ausstrahlen.
Vermeiden Sie aber unbedingt Übertreibungen, überzogene Darstellungen oder gar Stilblüten.
Mögliche Überschriften:
Zu meiner Person
Warum Sei mich kennen lernen sollten
Was Sie noch von mir wissen sollten
Meine Motivation
Wichtige Erfahrungen
Meine beruflichen Kompetenzen
Je nachdem, welche Überschrift Sie wählen, müssen Sie den Inhalt entsprechend ausrichten. Mit der Überschrift
versuchen Sie die Aufmerksamkeit des Personalverantwortlichen zu erlangen und der erwartet, dass der folgende Text
der Überschrift gerecht wird.
Die "Dritte Seite" darf den Umfang einer DIN A 4 Seite nicht überschreiten. Allerdings dürfen Sie hier
kreativ gestalten. Aber auch dies mit der gebotenen Vorsicht. Auch graphische Gestaltung richtet sich nach dem
Ziel und ist kein Selbstzweck.
Zum Schluss: Wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Sie die "Dritte Seite" inhaltlich richtig nutzen können, lassen Sie sie lieber weg!
Das Arbeitszeugnis ...
...ist ein wichtiges Dokument und sollte nicht ohne Prüfung akzeptiert werden. Sie haben spätestens
bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Während des Arbeitsverhältnisses, haben Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn z. B.:
- eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder eine andere Abteilung erfolgt;
- der Vorgesetzte wechselt;
- die betrieblichen Bedingungen sich gravierend verändern;
- sonstige Situationen oder Umstände ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis begründen.
Grundsätzlich werden zwei Formen von Arbeitszeugnissen unterschieden:
- das einfache Arbeitszeugnis und
- das qualifizierte Arbeitszeugnis.
Das einfache Arbeitszeugnis beinhaltet lediglich formale Angaben über die Zeit des Arbeitsverhältnisses:
Wechsel, Versetzungen innerhalb des Unternehmens (m. Datum);
Beförderungen;
Angaben zum Unternehmen.
Es sagt also nichts über Ihre Arbeitsleistung etc. aus. Gerade aber das ist für Sie wichtig, wenn Sie sich
auf eine neue Stelle bewerben wollen.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellt, haben Sie zusätzlich einen Anspruch
auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Deshalb sollten Sie immer auf einem qualifizierten Arbeitszeugnis bestehen.
Aber Vorsicht! Wenn das qualifizierte Arbeitszeugnis Ihnen (berechtigt oder nicht) nicht zusagt, haben Sie keinen
Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis. Sie müssen dann in Gesprächen mit dem Arbeitgeber erreichen, dass
das qualifizierte Arbeitszeugnis so ausgestellt wird, dass es:
- wohlwollend formuliert ist,
- Ihnen das berufliche Fortkommen nicht erschwert und
- der Zeugniswahrheit entspricht.
Wird gegen diese Regeln verstoßen, können Sie eine Änderung verlangen. Der Arbeitgeber kann ggf.
schadenersatzpflichtig werden.
Im Zweifelsfall können Sie ein entsprechendes Arbeitszeugnis auch mit Hilfe des Betriebs- bzw. Personalrates
oder eines Rechtsanwalts einfordern oder einklagen.
Grundsätzlich gilt, egal ob das Arbeitszeugnis für eine Bewerbung gebraucht wird oder nicht, es sollte
gründlich geprüft werden.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis beinhaltet, neben den o. g. formalen Angaben, zusätzlich folgende
Angaben:
- besonders hervorzuhebende Leistungen;
- Stärken in der Ausübung der Tätigkeit;
- (positive) persönliche Merkmale;
- wichtige Schlüsselqualifikationen, die Sie besitzen;
- Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses (nicht bei Kündigung oder Auflösung des Vertrages);
- Grund für die Erstellung des Arbeitszeugnisses (z. B. Wechsel innerhalb des Unternehmens etc.);
- zukunftsweisende Abschiedsformel ( ... zu unserem Bedauern ..., ... für die Zukunft wünschen wir ...);
- gute Wünsche für die berufliche und private Zukunft müssen(!) enthalten sein.
In einem Arbeitszeugnis dürfen nicht enthalten sein:
- ehrenamtliches Engagement oder Nebentätigkeiten;
- Urlaubs- und Fortbildungszeiten;
- besondere Formatierungen im Text wie: kursiv oder fett gesetzt, unterstrichen oder sonstwie
besonders hervorgehobene Textstellen.
Um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden können Sie ggf. mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Ihnen ein
Entwurf des Arbeitszeugnisses zur Stellungnahme ausgehändigt wird. So können Sie ggf. über Verbesserungen vor
der endgültigen Ausstellung mit dem Arbeitgeber sprechen.
Viel wird über die 'Geheimsprache' in Zeugnissen geredet. Hier gilt zu unterscheiden, ob tatsächlich
bestimmte Formulierungen benutzt werden, um dem Arbeitnehmer zu schaden bzw. den neuen Arbeitgeber über negative
Aspekte des Bewerbers in Kenntnis zu setzen oder ob der Arbeitgeber selbst nicht vertraut mit der Bedeutung bestimmter
Formulierungen ist.
Ist dies der Fall, dann dürfte der Arbeitgeber nichts dagegen haben, dies auch im Zeugnis durch folgenden Zusatz
zum Ausdruck zu bringen: "Dieses Zeugnis enthält keine codierten/verschlüsselten Aussagen. Die Interpretation
des Zeugnisses im Sinne einer "Zeugnissprache" entsprechen nicht den Intentionen des Ausstellers dieses
Zeugnisses." Im Bedarfsfalle, können Sie diesen Zusatz Irhem Arbeitgeber vorschlagen.
Es gibt mittlerweile auch Unternehmen, die sich zu einer uncodierten Zeugnissprache bekennen und dies i.d.R.
durch den Zusatz: "Wir (oder "Die Firma XYZ ..) bekennen uns zur Abfassung uncodierter, transparenter
Zeugnisaussagen."
Zur Prüfung des Arbeitszeugnisses können Sie verschiedene Quellen heranziehen oder einen Fachanwalt damit
beauftragen, dies hat den Vorteil, dass dieser ggf. einen juristisch einwandfreien Vorschlag unterbreiten
und den ggf. mit dem Arbeitgeber auch verhandeln kann.
Für eine weitere Beschäftigung mit dem Arbeitszeugnisses empfehle ich, bei Wikipedia nachzusehen und
füge den Link hier an [>>].